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   BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90   

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BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90 (https://dejure.org/1991,1541)
BayObLG, Entscheidung vom 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90 (https://dejure.org/1991,1541)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - BReg. 2 Z 156/90 (https://dejure.org/1991,1541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Nutzung eines Wohnungseigentums als Laden; Materielle Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer an dem Rechtsstreit; Auslegung eines Eigentümerbeschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 849
  • ZMR 1991, 231
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87

    Beteiligung sämtlicher Eigentümer einer Anlage am Verfahren; Entscheidung über

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90
    Sie ist außerdem ein Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 GG und der Sachaufklärung nach § 12 FGG (BayObLG WuM 1989, 36; DWE 1990, 29).

    Die unterlassene Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer hat nach § 27 Satz 2 FGG, §§ 550, 551 Nr. 5 ZPO zwingend die Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses und die Zurückverweisung zur neuen Verhandlung und Entscheidung zur Folge (BayObLGZ 1973, 145/146 f.; BayObLG WuM 1989, 36/37; BayObLG DWE 1990, 29/30, jew. m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90
    In einem solchen Fall ist Voraussetzung der Zulässigkeit eines Antrags nach § 43 Abs. 1 WEG, daß das Vorschaltverfahren durchgeführt ist (BayObLGZ 1973, 1/2; 1980, 29/35; BayObLG Rpfleger 1983, 14; WuM 1987, 236; Weitnauer WEG 7. Aufl. Anh. zu § 43 Rn. 7).
  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89

    Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90
    Dies hätte durch Einschaltung des Verwalters als Zustellungsvertreter geschehen können (vgl. BayObLGZ 1989, 342/344).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86

    Erstreckung der dinglichen Sondernutzungsrechte bei dem Gebrauch von

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90
    In einem solchen Fall ist Voraussetzung der Zulässigkeit eines Antrags nach § 43 Abs. 1 WEG, daß das Vorschaltverfahren durchgeführt ist (BayObLGZ 1973, 1/2; 1980, 29/35; BayObLG Rpfleger 1983, 14; WuM 1987, 236; Weitnauer WEG 7. Aufl. Anh. zu § 43 Rn. 7).
  • BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf;

    Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90
    In einem solchen Fall ist Voraussetzung der Zulässigkeit eines Antrags nach § 43 Abs. 1 WEG, daß das Vorschaltverfahren durchgeführt ist (BayObLGZ 1973, 1/2; 1980, 29/35; BayObLG Rpfleger 1983, 14; WuM 1987, 236; Weitnauer WEG 7. Aufl. Anh. zu § 43 Rn. 7).
  • AG Hamburg-Blankenese, 30.11.1987 - 506 II 52/87
    Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90
    Der Verfahrensfehler ist im Rahmen von § 27 Satz 2 FGG, § 551 ZPO von Amts wegen zu beachten; daß niemand den Fehler gerügt hat, ist daher unerheblich (BayObLG WuM 1989, 350/351).
  • BayObLG, 08.06.1973 - BReg. 2 Z 19/73
    Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90
    Die unterlassene Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer hat nach § 27 Satz 2 FGG, §§ 550, 551 Nr. 5 ZPO zwingend die Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses und die Zurückverweisung zur neuen Verhandlung und Entscheidung zur Folge (BayObLGZ 1973, 145/146 f.; BayObLG WuM 1989, 36/37; BayObLG DWE 1990, 29/30, jew. m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 26.08.1982 - 2 Z 53/82
    Auszug aus BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 156/90
    In einem solchen Fall ist Voraussetzung der Zulässigkeit eines Antrags nach § 43 Abs. 1 WEG, daß das Vorschaltverfahren durchgeführt ist (BayObLGZ 1973, 1/2; 1980, 29/35; BayObLG Rpfleger 1983, 14; WuM 1987, 236; Weitnauer WEG 7. Aufl. Anh. zu § 43 Rn. 7).
  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Das Verfahren leidet daher an keinem Mangel, der gemäß § 27 Satz 2 FGG, § 551 Nr. 5 ZPO zur Aufhebung und Zurückverweisung zwänge (BayObLG, NJW-RR 1991, 849).
  • OLG München, 15.05.2017 - 34 Wx 207/16

    Erfordernis einer Vereinbarung aller Eigentümer für die Umwandlung von Teil- in

    Auch ist die Bandbreite der möglichen Nutzung von Teileigentum, die ohne Zustimmung bewirkt werden könnte, sehr weit, so dass fraglich sein kann, ob eine Wohnungsnutzung bei typisierender, verallgemeinernder Betrachtungsweise geeignet wäre, eine das zulässige Maß überschreitende Beeinträchtigung der übrigen Eigentümer zu bewirken (hierzu BayObLG NJW-RR 1991, 849/850; NJW-RR 1996, 1358; OLG Köln vom 27.12.2002, 16 Wx 233/02, juris; Schneider in Riecke/Schmid § 1 Rn. 42).
  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 20/07

    Anfechtung eines die Bestellung für ungültig erklärenden Gerichtsbeschlusses

    Der Verfahrensfehler ist von Amts wegen zu beachten (OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1367; BayObLG NJW-RR 1991, 849, 850; KG ZMR 1997, 541, 542).
  • OLG München, 11.11.2016 - 34 Wx 264/16

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum bei zulässiger Wohnnutzung des

    Auch ist die Bandbreite der zulässigen Nutzung von Teileigentum so weit gefasst, dass fraglich sein kann, ob eine Wohnnutzung bei typisierender, verallgemeinernder Betrachtungsweise geeignet wäre, eine das zulässige Maß überschreitende Beeinträchtigung der übrigen Eigentümer zu bewirken (hierzu BayObLG NJW-RR 1991, 849/850; NJW-RR 1996, 1358; OLG Köln vom 27.12.2002, 16 Wx 233/02, juris; Schneider in Riecke/Schmid § 1 Rn. 42).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben

    Bei der entsprechenden Regelung in Ziffer 9 der Hausordnung dürfte es sich lediglich um eine formale Voraussetzung für die Haustierhaltung handeln; die Entscheidung der Verwaltung unterliegt jedenfalls gleichwohl der Überprüfung durch das Gericht im Unterlassungsverfahren (vgl. BayObLG WE 1997, 319; NJW-RR 1991, 849 zur Verwalterzustimmung im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung).
  • OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 115/05

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss; Boarding-Haus-Nutzung; Nutzung zu

    Bei einem in der Teilungserklärung beschriebenen Raumeigentum entspricht es der nächstliegenden Bedeutung der Grundbucheintragung, dass damit eine Zweckbestimmung getroffen ist, auf die sich der einzelne Erwerber verlassen kann, jedenfalls insoweit, als keine Nutzung zulässig ist, die mehr als eine Nutzung als Wohnung stört (BayObLG NJW-RR 1991, 849; OLG Hamm DNotZ 2004, 389; Pick in Bärmann/Pick/Merle, Wohnungseigentumsgesetz, 9.Aufl., § 15 Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03

    Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung

    Richtig ist allerdings, dass die hier einschlägige Teilungserklärung - insoweit entgegen der Formulierung in einer Vielzahl anderer Vereinbarungen bzw. Teilungserklärungen (vgl. etwa die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in NJW-RR 1991, 849; WE 1997, 319; des Oberlandesgerichts Zweibrücken WE 1997, 473; und des Oberlandesgerichts Köln NZM 2002, 29) - eine Einschränkung der Versagungsmöglichkeit auf wichtige Gründe nicht enthält.
  • BayObLG, 24.02.1997 - 2Z BR 89/96

    Versagung der Genehmigung zur Gewerbe- oder Berufstätigkeit in Eigentumswohnung

    Die Entscheidung des Verwalters unterliegt einer Kontrolle durch die Wohnungseigentümer sowie einer Überprüfung durch das Gericht (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 849, 850).

    Haben die Wohnungseigentümer durch Eigentümerbeschluß über die Erteilung oder Versagung der Genehmigung entschieden, ist die Gültigkeit des Beschlusses im Anfechtungsverfahren nach § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG zu überprüfen (vgl. BayObLGZ 1973, 1, 8 f.; BayObLG ZMR 1980, 125, 127; WuM 1985, 163; NJW-RR 1991, 849, 850); ein mangels Anfechtung bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschluß ist bindend, auch wenn er dem Gesetz oder vereinbarten Regelungen widerspricht (BGHZ 127, 99, 102 f. m.w.N.; 129, 329, 333; BayObLG NJW-RR 1992, 81, 83; 1993, 85, 86).

  • BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93

    Umfang einer Verwaltervollmacht

    Entgegen der Ansicht des Antragsgegners ergibt sich aus der von ihm zitierten Entscheidung des Senats vom 30.1.1991 (NJW-RR 1991, 849/850) nichts anderes.
  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97

    Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender

    Seine Entscheidung ist aber nicht wegen unterlassener Beteiligung entsprechend § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 551 Nr. 5 ZPO aufzuheben (vgl. NJW-RR 1991, 849 f. m.w.N.; BayObLG WuM 1991, 610); denn das Landgericht hat die übrigen Käufer, wie sich aus der Verfügung des Kammervorsitzenden vom 14.11.1996 (Bl. 86/87 d.A.) ergibt, in ausreichender Form in das Verfahren miteinbezogen.
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2009 - 5 W 204/09

    Zustellung an den Verwalater im WEG -Verfahren bei Interessenkollision;

  • OLG Zweibrücken, 13.09.2001 - 3 W 96/01

    Notarkostenbeschwerde; Bestimmung des Geschäftswerts bei Veräußerung einer

  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 61/96

    Vertretungsrecht des Verwalters

  • BayObLG, 23.05.1996 - 2Z BR 19/96

    Nutzung einer Wohnung als Wachstation für Polizeibeamte

  • BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 110/95

    Beschränkung einer gewerblichen oder beruflichen Nutzung einer Wohnung durch die

  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 83/92

    Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2006 - 5 W 125/05

    Hotelzimmer ist keine Wohnnutzung

  • BayObLG, 23.09.1991 - BReg. 2 Z 65/91

    Beeinträchtigung eines Wohnungseigentümers durch das Aufstellen von Pflanztrögen

  • BayObLG, 18.07.1991 - BReg. 2 Z 64/91

    Rechtmäßigkeit eines nicht einstimmigen Eigentümerbeschlusses, der den Durchbruch

  • BayObLG, 25.06.1997 - 2Z BR 50/97

    Beteiligung aller Wohnungseigentümer bei beabsichtigter Verpflichtung des

  • BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 21/96

    Formelle Beteiligung der Wohnungseigentümer bei Übersendung eines Gutachtens an

  • BayObLG, 17.09.1992 - 2Z BR 62/92

    Ungültigerklärung eines die Zustimmung zur Umwandlung einer Wohnung in eine

  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 132/95

    Wirkungslosigkeit einer unselbstständigen Anschlussbeschwerde bei Rücknahme des

  • BayObLG, 31.07.1997 - 2Z BR 34/97

    Zweckwidrige Nutzung von Sondereigentum - Betrieb einer chemischen Reinigung

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